Warum braucht meine Schweizer Firma einen lokalen Vertreter?
Das Schweizer Recht verlangt, dass jede AG und GmbH durch mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten wird. Bei der AG muss mindestens ein Verwaltungsratsmitglied oder Direktor mit Schweizer Wohnsitz und Einzelzeichnungsberechtigung eingetragen sein. Bei der GmbH gilt dasselbe für mindestens einen Geschäftsführer oder Direktor. Diese Person muss Zugang zum Aktien- bzw. Anteilbuch und zum Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen haben. Als Gründer oder Investor behalten Sie die vollständige Kontrolle über Ihre Gesellschaft.
Bewegen Sie sich im rechtssicheren Raum?
Ja. Alle unsere Strukturen sind vollständig rechtskonform und gegenüber jeder Behörde offen kommunizierbar.
Brauche ich einen Anwalt?
Nein. Unsere geschäftlichen Leistungen werden durch erfahrene Fachkräfte umgesetzt, die auf Unternehmensaufbau, Strukturierung, Administration und operative Umsetzung spezialisiert sind. Wenn eine anwaltliche Beurteilung erforderlich ist, ziehen wir unser bewährtes Netzwerk aus spezialisierten Anwälten und Fachpartnern hinzu. Unsere Stärke liegt darin, konkrete Herausforderungen aus der Praxis schnell, kompetent und zuverlässig einzuordnen — besonders für Unternehmer, die aus einem anderen Rechts- oder Wirtschaftsraum kommen.
Muss ich in die Schweiz ziehen, um eine Firma zu gründen?
Nein. Sie können eine Schweizer AG oder GmbH gründen, ohne selbst in der Schweiz zu wohnen. Den gesetzlich vorgeschriebenen lokalen Vertreter stellen wir.
In welchen Sprachen arbeiten Sie?
Deutsch und Englisch, aber auch Französisch, Spanisch, Portugiesisch und Niederländisch. Unser Team ist international — Sie werden sich zurechtfinden.
Was kostet mich der Betrieb nach der Gründung?
Die laufenden Kosten richten sich nach dem konkreten Aufbau Ihrer Gesellschaft und dem gewünschten Leistungsumfang. Wir können administrative, organisatorische und operative Aufgaben nach der Gründung effizient und qualifiziert übernehmen. So erhalten Sie eine professionelle Betriebsstruktur mit eingespielten Prozessen, klaren Zuständigkeiten und planbaren Kosten. Welche Leistungen Sie auslagern und welche Bereiche Sie intern führen möchten, klären wir im persönlichen Gespräch.
Wie schnell bin ich nach der Bestellung der Firmengründung mit der Firma startklar?
In der Regel 4–6 Wochen bis zum Start des Betriebes von unserer Seite.
Wie schnell bin ich nach der Bestellung im 24h Exit EU startklar?
Einreise innerhalb von 24 Stunden, vollständiges Setup innerhalb weniger Tage.
Wie schnell bin ich nach der Bestellung der Immigration Paraguay startklar?
Das Einwanderungsgesetz in Paraguay kennt keine Fristen. Nach dem Einreichen Ihrer Originalunterlagen in Paraguay dauert es für die RESIDENCIA (Aufenthaltsgenehmigung) ca. 3,5 Monate. Danach noch ca. 3 bis 4 Wochen für die CÉDULA (paraguayischer Personalausweis), also insgesamt bis zu 5 Monate.